Allgemeine Infos zur Bestellabwicklung, Bezahlung, Versandkosten etc. finden Sie auf unserer Kontaktseite


Bitte beachten Sie UNBEDINGT IN IHREM EIGENEN INTERESSE alle gültigen Vorschriften beim
Umgang mit  Elektrizität, elektronischen Bauteilen und deren Inhaltsstoffen, Lasern, Radio- und Mikrowellen,
Röntgenstrahlen und sonstigen technischen Gefahrenquellen.

Auch wenn es begrüßenswert ist, dass die Jugend bastelt und forscht,
so muss bei Kindern und Minderjährigen der Umgang mit Elektrizität immer
von einem sachkundigen Erwachsenen begleitet werden.

Grundsätzlich gilt:
Nach allen Arbeiten an technischem Gerät sind immer die Hände gründlich zu reinigen.
Nicht bei der Arbeit essen, trinken, rauchen oder Schleimhäute berühren.

Arbeiten an Geräten mit Spannungen größer als 42 V dürfen nur durch entsprechend
qualifiziertes Fachpersonal ausgeführt werden.

Auch ist im Bedarfsfall geeignete persönliche Schutzausrüstung zu nutzen, z.B. Schutzbrille, Absaugung, etc.
Sehr vernünftig ist es auch zu Mehreren zu arbeiten und ein Telefon bereitzuhalten.


Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
der Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH& Co. KG


Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG
Preiler Ring 10
D- 25774 Lehe
Telefon: (+49) 04882-6054551
Telefax: (+49) 04882-6054552
Email: FJZ@die-wuestens.de

Ust-ID-Nr: DE 814610403
AG Pinneberg, HRA 4788 PI
vertreten durch die Wüsten Verwaltungs GmbH, AG Pinneberg, HR B 6295 PI
Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Jan Philipp Wüsten

I.   Geltungsbereich
II.  Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher
III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer

I.    Geltungsbereich

    1.   Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma
          Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG (nachfolgend „FJZ“) und ihren Kunden für die Lieferung von Waren.

    2.   Von nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt der Abschnitt II. ausschließlich für Geschäfte mit Verbrauchern.
          Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
          noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

    3.   Für Unternehmer gelten ausschließlich die im Abschnitt III. aufgeführten Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer.

    4.   Bei Unklarheiten oder in Streitfällen ist allein die deutschsprachige Fassung dieser Geschäftsbedingungen maßgeblich.

II. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Verbraucher

II. 1.     Angebot und Bestellung

    (a)    Die Darstellung des Sortiments von FJZ auf Internetseiten, in Katalogen oder in der
            Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

    (b)   Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich
            gesetzlicher Mehrwertsteuer.

    (c)    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware durch Absendung oder Übergabe aller abgefragten
            Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung erfolgt mittels Bestellschein, Telefon oder Email und ist ein bindendes Angebot.
            Ein Vertrag kommt zustande, wenn FJZ das Angebot annimmt.
            Die Annahme erfolgt durch Zusendung der Ware oder individuelle Auftragsbestätigung.
            Automatisch versandte Bestätigungen über den Erhalt einer Bestellung dienen lediglich der Information
            des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.

    (d)    FJZ ist berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten, wenn und soweit FJZ bei Vertragsschluss
            mit dem Kunden seinerseits bereits einen Einkaufsvertrag über die Ware abgeschlossen hatte und mit der
            Ware dennoch unvorhersehbar und ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wurde.
            FJZ wird den Kunden in einem solchen Fall unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes
            informieren und, wenn FJZ vom Vertrag zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben.
            FJZ wird dem Kunden im Falle eines solchen Rücktritts eine bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich erstatten.

     (e)   Für den Vertragsschluss stehen die deutsche, die englische oder die französische Sprache zur Verfügung.

II. 2.     Fälligkeit und Aufrechnung

    (a)    Unsere Rechnungen sind sofort nach Zugang der Rechnung netto zur Zahlung fällig.

    (b)    Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt,
            unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt,
            als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

II. 3.     Lieferung

    (a)    Soweit Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Erhalt des Kaufpreises.
            Anderenfalls beträgt die Lieferfrist 5 Werktage nach Mitteilung der Lieferadresse.


    (b)    Die Lieferung erfolgt unter Berechnung der angegebenen Verpackungs- und Versandkosten.
           Sofern der Kunde eine besondere Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, hat er zusätzlich diese Mehrkosten zu tragen.
   
II. 4.     Widerrufsrecht

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Frag Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG, Preiler Ring 10, D-25774 Lehe, Telefon: +49 (0)4882-6054551, Fax: +49 (0)4882-6054552, Email: FJZ@die-wuestens.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können hierfür gerne das
beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufsrechts

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Ware zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist.


Bitte frankieren Sie das Paket ausreichend, um Strafporto zu vermeiden.
Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann umgehend zurück.
Zur Vereinfachung der Rücksendung der Ware ist es außerdem hilfreich, wenn Sie uns kurz anrufen. So können Sie beispielsweise von unserem kostenlosen Retourenservice profitieren und wir können die Retoure so einfach abwickeln wie möglich.

Hier finden Sie ein Musterwiderrufsformular als Textvorlage für Ihre eigenen Schreiben, sowie als
komfortabel druckbares PDF zum Download



Muster-Widerrufsformular


(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)


An

Frag Jan Zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG

Preiler Ring 10

D-25774 Lehe

Fax: +49 (0)4882-6054552

Email: FJZ@die-wuestens.de


- hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren

(*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


Widerruf

_________________________________________________________________________


- Bestellt am (*)/erhalten am (*)


_________________________________________________________________________


- Name des/der Verbraucher(s)


_________________________________________________________________________


- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)



_________________________________________________________________________


- Datum


_________________________________________________________________________

*Unzutreffendes streichen



II. 5.     Mängelhaftung

    (a)    Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre und beginnt mit Übergabe der Ware.

    (b)    Bei gebrauchten Kaufgegenständen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 1 Jahr,
            gerechnet ab Gefahrenübergang. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit FJZ aufgrund Gesetz zwingend haftet
            oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei schuldhafter Verletzung des Lebens,
           des Körpers oder der Gesundheit sowie bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder Unterlassen.


II. 6.     Eigentumsvorbehaltssicherung

    (a)    FJZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor.

    (b)    Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache pfleglich zu behandeln;
            bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.


II. 7.     Datenschutz

           FJZ nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
           Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen.
           Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen.

           Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutz-Informationen, die Sie hier einsehen können und die wir Ihnen auf
           Anforderung jederzeit gerne übermitteln.


II. 8.     Hinweis gem. Verpackungsgesetz

    (a) Die Entsorgung von Verpackungen erfolgt grundsätzlich
          durch ein flächendeckendes System im Sinne des Verpackungsgesetz.

    (b) Verpackungen, die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
           zurückzunehmen sind, können Sie unentgeltlich an uns zurückgeben.



II.9.     Streitschlichtung

     (a)   Die Europäische Kommission stellt unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Beilegung
           verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (OS-Plattform) bereit.
           Die Frag Jan zuerst - Ask Jan First GmbH & Co. KG nimmt derzeit nicht an einem - für sie freiwilligen - Verfahren zur alternativen Streitbeilegung teil.
           Daher kann auch die OS-Plattform von unseren Kunden nicht genutzt werden.

 III. Allgemeine Verkaufs und Lieferbedingungen für Unternehmer



III. 1.    Angebot und Angebotsunterlagen

    (a)    Von diesen AGB abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von FJZ schriftlich bestätigt werden.
             Dies gilt auch dann, wenn FJZ in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

    (b)    Soweit nicht anders ausgewiesen, verstehen sich die angegebenen Preise einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer,
             jedoch ausschließlich Versandkosten. Die Darstellung des Sortiments von FJZ auf Internetseiten, in Katalogen
             oder in der Auslage stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Offerte dar.

    (c)    Der Kunde bestellt die von ihm gewünschte Ware/Dienstleistung durch Absendung oder Übergabe
            aller abgefragten Angaben. Die vom Kunden abgegebene Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande,
            wenn FJZ das Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt durch Auslieferung oder individuelle Bestätigung. Automatisch
            versandte Bestellbestätigungen dienen lediglich der Information des Kunden und stellen keine Vertragsannahme dar.

    (d)    FJZ ist berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

    (e)    Wir behalten uns vor, eine gegenüber unserem Angebot in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen
            und im Falle von Nichtverfügbarkeit nicht zu liefern / zu leisten.

    (f)    Vorstehendes gilt nicht für die Abwicklung von Rechtsgeschäften über Online-Marktplätze und/oder Online-Auktionen.
            Hier gelten hinsichtlich des Vertragsschlusses jeweils ausschließlich die AGB des jeweiligen Marktplatz- oder Auktionsbetreibers.


III. 2.    Fälligkeit und Aufrechnung

    (a)   Unsere Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung netto ohne Skonto zur Zahlung fällig.

    (b)   Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns
            anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen
            Vertragsverhältnis beruht.

III. 3.    Lieferzeit

    (a)    Soweit nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung in der Regel innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der Bestellung.

    (b)   Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung
            des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

    (c)   Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten,
           so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen
           ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

    (d)    Sofern die Voraussetzungen von (c) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen
            Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme oder Schuldnerverzug geraten ist.

    (e)   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrunde liegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von
            § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge
           eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren
           Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.

    (f)    Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden
            vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder
            Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
           Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (g)   Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften
            Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
            typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (h)    Im Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen
            einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes.

    (i)    Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben unberührt.


III. 4.    Gefahrenübergang und Verpackungskosten
   
    (a)   Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Werk vereinbart.

    (b)   Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken;
            die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

III. 5.   Mängelhaftung                     

    (a)    Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
             Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

    (b)   Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist FJZ nach eigener Wahl zur Nacherfüllung in Form einer
            Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung
            ist FJZ verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
            Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem
            anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

    (c)   Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

    (d)  FJZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht,
           die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern
           oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit FJZ keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die
           Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

    (e)  FJZ haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird;
           in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden
           Schaden begrenzt.
   
    (f)   Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt;

          dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

    (g)  Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

    (h)  Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.

    (i)  Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt;
         sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.


III. 6.    Gesamthaftung                        


    (a)   Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als unter III. 5. vorgesehen, ist ohne Rücksicht
            auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
            Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss,
            wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden
            gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.

    (b)   Die Begrenzung nach (a) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des
            Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

    (c)  Soweit die Schadensersatzhaftung FJZ gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
           gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
           Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von FJZ.


III. 7. Eigentumsvorbehaltssicherung


    (a)   FJZ behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
            Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist FJZ berechtigt, die
            Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch FJZ liegt ein Rücktritt vom Vertrag.
            FJZ ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten
            des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

    (b)   Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
           diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert
           zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde
           diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

    (c)   Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde FJZ unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen,
           damit FJZ Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, FJZ die gerichtlichen
           und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall.

    (d)   Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen;
            er tritt FJZ jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich MwSt)
            der Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen,
            und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist.
            Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
            FJZ, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. FJZ verpflichtet sich jedoch,
            die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
            vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung
            eines Vergleichs oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall,
            so kann FJZ verlangen, dass der Kunde FJZ die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt,
            alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
            (Dritten) die Abtretung mitteilt.

    (e)   Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für FJZ vorgenommen.
            Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt FJZ das Miteigentum
            an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt)
            zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung
            entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

    (f)    Wird die Kaufsache mit anderen, FJZ nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so
            erwirbt FJZ das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
            (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
            Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart,
            dass der Kunde FJZ anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für FJZ.

    (g)   FJZ verpflichtet sich, die FJZ zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben,
            als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt;
            die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt FJZ.


III. 8.    Datenschutz

           FJZ nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst.
           Ihre Privatsphäre ist für uns ein wichtiges Anliegen.
           Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutzanforderungen.

           Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren Datenschutz-Informationen, die Sie hier einsehen können und die wir Ihnen auf
           Anforderung jederzeit gerne übermitteln.


III. 9.    Gerichtsstand und Erfüllungsort


    (a)   Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von FJZ Erfüllungsort und ausschließlicher
            Gerichtsstand; FJZ ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

    (b)   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
            (CISG) ist ausgeschlossen.


    (c)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen
            Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der AGB im übrigen nicht berührt.
            Die Vertragsparteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung einvernehmlich durch eine
            solche Bestimmung zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
            in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.


Stand 01/2019




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